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Wie kaufe und verkaufe ich Energie? Grundlagen der Tarifgestaltung

Für alle EEGs ist das Tarifschema frei wählbar. Der wirtschaftliche Anreiz besteht aktuell in den gesetzlich verringerten Netzkosten sowie dem Entfall von Energiesteuern. Im Detail präsentiert sich das folgendermaßen:

GEA: Entfall sämtlicher Netzkosten und Steuern.

Lokale EEG:

Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe.

Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %.

Regionale EEG:

Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe

Nutzungsentgelt reduziert sich auf Netzebene 6/7 um 28 %, (auf Netzebene 4/5 um 64 %).

Als Grundsatz kann die Aufteilung der reduzierten Netzentgelte auf Erzeuger und Verbraucher genannt werden.

Aufschläge für Abrechnung oder andere Vereinszwecke (z.B. Errichtung von Eigenanlagen) sind mitzudenken.

Für kleine EEGs (<35.000 € Jahresumsatz) kann die Umsatzsteuerbefreiung genutzt werden (siehe Steuerleitfaden): https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/erneuerbare-energie-gemeinschaften-steuern-abgaben/

Verbindliche Auskunft erteilt ihr Steuerberater!

Für lokale EEGs geben wir Ihnen folgende Überlegungen für ein Tarifschema mit:

Strombezug

Als Vergleichsbasis dienen österreichische Ökostromprodukte (Neuverträge) mit Preisgarantie, als Vergleichspreis der Nettopreis je kWh. Hier reicht die Preisspanne aktuell von 15,5 Cent bis >40 Cent/kWh.

Bestandsverträge können günstiger sein, ebenso sog. „Flex-Verträge“, wobei es hier stündliche oder monatliche Tarifanpassungen – abhängig vom Börsenpreis – gibt.

Stromeinspeisung

Für die Einspeisevergütung für PV-Strom gibt es 2 Optionen:

a) Verkauf an den Stromversorger, üblicherweise mit Abschlägen zum Strombezugspreis oder auch mit degressiver Mengenstaffel. Ist manchmal Verhandlungssache!

b) Verkauf über die OeMAG mit vierteljährlich festgelegten Preisen. Das Preisniveau orientiert sich an der Markterwartung für die nächsten 4 Quartale. Aktuell gute Rendite.

In der Praxis wurden bei den bestehenden EEGs Tarife festgelegt, welche sich am OeMAG-Preis mit kleinen Aufschlägen orientieren. So haben Einspeiser üblicherweise einen Mehrertrag. Der Preis kann für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr festgelegt werden, ggf. ist eine unterjährige Anpassung sinnvoll (Ziel: stabil und kostengünstig)

Beispiel: Marktpreis OeMAG Q4/2023: 12,464 Cent/kWh à EEG-Preis 13 Cent/kWh

Weitere Impulse zur Tarifgestaltung finden Sie auf https://energiegemeinschaften.gv.at/tarifgestaltung/

Berechnung der Einsparung oder der Netzkosten können mit Berechnungsprogrammen der in der aktuellen Version ermittelt werden: https://energiegemeinschaften.gv.at/tools/