Regionalentwicklung2024-01-18T08:10:13+01:00

Eine Gemeinschaft –
seit 1991

Eine Gemeinschaft
seit 1991

Als Teil der europäischen LEADER-Initiative fördern wir in mehreren Aktionsfeldern die nachhaltige Entwicklung unserer Region – und das seit 1991. LEADER steht als Abkürzung für das französische Liason entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale, auf Deutsch: „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.


Unsere Aktionsfelder

STEIGERUNG DER WERTSCHÖPFUNG

  • Nachhaltige Entwicklung und Vermarktung von Bio- und Qualität-Produkten
  • Nachhaltige Entwicklung einer authentischen Tourismusregion mit vernetzten Angeboten und Dienstleistungen
  • Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Sterngartl Gusental

NATÜRLICHE RESSOURCEN & KULTURELLES ERBE

  • Nachhaltige Entwicklung von Naturlandschaftsressourcen
  • Nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaftsressourcen
  • Entwicklung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie in der Region
  • Stärkung der zeitgenössischen und traditionellen Kunst- und Kulturformen

STÄRKUNG DER FÜR DAS GEMEINWOHL WICHTIGEN STRUKTUREN UND FUNKTIONEN 

  • Vernetzte Lebensqualität für Menschen im dritten Lebensabschnitt
  • Mehr Chancengleichheit für Frauen
  • Vernetzte Lebensqualität für Jugendliche

KLIMASCHUTZ UND ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL

  • Klimawandelanpassung
  • Stärkung der alternativen Formen der Mobilität (Klimaschutz)
  • Energieeffizienz forcieren und den (Energie)Raum planen (Klimaschutz)

ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DIE LEADER-INITIATIVE

WAS IST LEADER?

LEADER ist eine seit 1991 bestehende Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union. Gefördert werden innovative Strategien zur Entwicklung ausgesuchter ländlicher Regionen.

LEADER steht als Abkürzung für das französische Liason entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale, das auf Deutsch die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ bedeutet.

Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Die Lokale Entwicklungsstrategie wurde gemeinsam mit den Akteuren aus der Region erarbeitet und bildet die Grundlage für die LEADER-Periode 2023-27.

Weitere Infos finden Sie unter www.leader.at

Projektträger

Mit wem arbeiten wir zusammen?

In der Regionalentwicklung arbeiten wir eng mit Vertretern aus der regionalen Politik, mit Bürgerinnen und Bürgern, und Kollegen aus Tourismus, Landwirtschaft und Sozialbereich zusammen. Damit unterstützen wir die Region dabei, sich eigenständig zu entwickeln.

Wir unterstützen Projektträger aus unterschiedlichsten Bereichen wie:

  • Natürliche Personen und Ehegemeinschaften
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt,
  • Juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
  • Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
  • Unternehmen
  • Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ARGE Verträge, Kooperationsvertrag
  • Gemeinden
  • Einrichtungen von GemeindenBund und Länder sowie deren Einrichtungenkleiner als 25% Beteiligung, dann Anteil heraus rechnengrößer als 25% Beteiligung, kommen als Förderwerber nicht in Frage
  • Lokale Aktionsgruppen

Der Förderablauf

Der Förder-
ablauf

1. Vorstellung der Projektidee 

Um die Förderfähigkeit eines Projektes zu verbessern ist vor der Projekteinreichung eine Beratung durch das LEADER-Management Bedingung. Bei diesem Gespräch werden folgende Punkte geklärt:

  • Entspricht das Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie?
  • Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Unterlagen sind für die Einreichung nötig?
  • Welche Voraussetzung gibt für den Förderwerber?
  • Ist der Finanzplan realisierbar?
  • Entspricht das Projekt den LEADER-Kriterien?

2. Vorprüfung des fertigen Konzeptes durch das LEADER Management

Wenn ein vollständiges Konzept mit den notwendigen Unterlagen vorliegt, prüft das LAG Management die Erfüllung der formalen Kriterien. Danach legt das LAG Management das Projekt dem Projektauswahlgremiums vor.

3. Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium (PAG)

Die vollständige Projektbeschreibung (ev. andere Dokumente nach Absprache mit dem LEADER-Management) kommt nun in das Projektauswahlgremium zur Beratung und Bewertung nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Projekte werden durch den/die ProjektwerberIn selbst (max. 5 Minuten) kurz präsentiert. Danach beraten sich die Mitglieder des PAGs und bewerten das Projekt.

4. Projekteinreichung

Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann das Projekt gemeinsam mit der fachlichen Stellungnahme bei der LVL eingereicht werden. Die Förderbewilligende Stelle klärt die förderrechtlichen Kriterien (z.B. Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) ab.

Nach Projektende erfolgt die Übermittlung des Projektberichts bzw. Projekt-Controlling-Berichts durch den Projektträger an LAG-Management.

Bei Fragen stehen wir natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung –> Kontakt


PROJEKTABRECHNUNG

PROJEKT-
ABRECHNUNG

Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Die Abrechnung ist mittels des aufgelegten Formblattes „Antrag auf Zahlung“ vorzulegen.

1. Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen

Informationen über dazu beachtende Vorgaben bei der Abrechnung (z.B. Stichtage oder förderfähige Kosten) finden Projektträger im Projektgenehmigungsschreiben der LVL.

Ein Zahlungsantrag umfasst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zahlungsantragsformular inkl. folgender Beilagen:

  • erforderliche vollständig ausgefüllte und unterschriebene Belegaufstellungen
  • Originalrechnungen
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
  • sonstige Beilagen gemäß Genehmigungsschreiben

2. Förderfähige Kosten

Förderfähig sind jene angefallenen Kosten, welche dem Projekt eindeutig zuzuordnen und im genehmigten Projektzeitraum angefallen sind. Der Anrechnungsstichtag ist im Genehmigungsschreiben der LVL nachzulesen.

3. Unterlagen

Die vollständigen Unterlagen werden dem LEADER Büro vorgelegt, von diesem auf Wunsch geprüft und an die zustündige Landesstelle (LVL) weitergeleitet. Von der LVL erhält der Projektträger die Information über den genehmigten Antrag. Die Originalrechnungen und Kontoauszüge werden von der LVL mit einem Fördervermerk versehen und dem Projektträger retourniert.

4. Nicht anrechenbare Kosten:

  1. Kosten welche vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind
  2. Nicht beantragte bzw. nicht bewilligte Kosten
  3. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B.: Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe
  4. Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes, welche für die Verwaltungstätigkeiten der Behörden eingehoben werden (z. B.: Notariatsgebühren, Anschlussgebühren für Wasser oder elektrische Energie, Entsorgungskosten, etc.)
  5. Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten
  6. Finanzierungs- und Versicherungskosten
  7. Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, ausgenommen Vertragserrichtungskosten; im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens sind diese Kosten anrechenbar
  8. Leasingraten
  9. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, etc.)
  10. Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Kosten wird durch den Charakter des Vorhabens bzw. der Aktivität begründet
  11. Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter € 50,- netto resultieren
  12. Nicht eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten, sowie Kosten für Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug
  13. Kosten, die bereits durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind
  14. Kosten, die der Förderungswerber nicht eindeutig zu tragen hat, z. B.: indem er Leistungen für die Durchführung des Vorhabens angekauft hat und diese wieder weiterverkauft

Bei Fragen stehen wir natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung –> Kontakt


Neuigkeiten aus der Regionalentwicklung

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AKTIONSFELDER

Als Träger, Förderer und Initiator von Projekten in der Region engagieren wir uns vielseitig, um unsere Zukunft mitzugestalten.

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PROJEKTTRÄGER

In der Regionalentwicklung arbeiten wir eng mit Vertretern aus der regionalen Politik, mit Bürgerinnen und Bürgern, und Kollegen aus Tourismus, Landwirtschaft und Sozialbereich zusammen.

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FÖRDERABLAUF

Vier Schritte braucht es zum Förderfähigen Projekt mit unserer Unterstützung.

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