Werkzeugkoffer
Welche rechtlichen Grundlagen gelten? Statuten und Verträge
Eine EEG ist als Verein, GmbH oder Genossenschaft zu gründen.
Für die Auswahl der Rechtsform bietet die Koordinierungsstelle einen Leitfaden an.
Wenn keine eigenen Investitionsvorhaben geplant sind, ist in der Regel ein Verein die geeignete Rechtsform:
Musterstatuten der Koordinierungsstelle Leitfaden zu den Musterstatuten
Beispielhafte Statuten bestehender EEGs, welche von der Vereinsbehörde bereits genehmigt wurden, finden Sie hier:
HORST Süd | EEG Linzerberg-Holzwiesen
Die gegründete EEG hat mit dem Netzbetreiber einen Betreibervertrag abzuschließen, welcher üblicherweise von diesem vorgegeben ist.
Mit den Teilnehmer:innen der EEG ist ein Teilnahmevertrag erforderlich. Auch hier bietet die Koordinierungsstelle Vorlagen an:
- Vereinbarung Überschusseinspeiser EEG
- Leitfaden Vereinbarung Überschusseinspeiser EEG
- Bezugs- und Leistungsvereinbarung EEG
- Leitfaden Bezugs- und Leistungsvereinbarung EEG
In der Praxis wurden von den EEGs kürzere Teilnahmeerklärungen erarbeitet. Aktuelle Beispiele in der Region: