WERKZEUGKOFFER
ZUR GRÜNDUNG VON EEGs
- WAS IST EINE EEG?
-
WIE GRÜNDE ICH EINE EEG?
- MIT WEM KANN ICH GRÜNDEN?
- WIE FINDE ICH PARTNER?
Was ist eine EEG?

Eine EEG ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.
Seit 2021 können mehrere Personen/Organisationen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie
• produzieren,
• speichern,
• verbrauchen und
• verkaufen.
Bei den grundstücksübergreifenden Gemeinschaften sind zwei Formen möglich:
a) die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)“ und
b) die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)“.
Weiterführende Links:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Wie gründe und betreibe ich eine EEG?



Mit wem kann ich eine EEG gründen?
Mögliche Energiegemeinschaften definieren sich durch den Versorgungsbereich:
- Gemeinschaftsanlagen (GEA) durch den gemeinsamen „Hausanschlusspunkt“
- EEG Lokal durch Transformator
- EEG Regional durch ein Umspannwerk
Im Bereich der LinzNetz GmbH können lokale Versorgungsbereiche durch einen Energiedienstleister erfragt werden (LEADER-Büro). Dazu ist eine Zählpunktnummer samt Adresse erforderlich.
Im Bereich der Netz OÖ GmbH steht das Online-Tool „Netto“ zur Verfügung.
Die LEADER-Region unterstützt Sie bei der Eingrenzung Ihres Versorgungsbereiches!
Versorgungsbereiche

EEGs Lokal sind durch einen gemeinsamen Transformator definiert.
Im Raum Gallneukirchen/Engerwitzdorf wurden z. B. bereits einige lokale EEG auf Anfrage recherchiert und auf einer Karte dargestellt.
Ab Mitte 2024 soll eine Mehrfachteilnahme möglich sein, d.h. man kann sowohl Mitglied in einer lokalen als auch einer regionalen EEG werden und mit beiden Strom austauschen!

Wie finde ich Gleichgesinnte? – Angebote und Vorlagen
Informationsbroschüren zu verschiedensten Themen sind bei der Koordinierungsstelle für EEGs verfügbar.
Vorlagen für individuelle Flyer, Broschüren usw. gibt es auf:
– Beispiel-Flyer für die Teilnehmerrecherche in einer EEG
– Excel-Tabelle zum Eintragen der Rückmeldungen und zur Abschätzung des Nutzungsgrades
– Anleitung (LinzNetz) für den Consent der Teilnehmer
- RECHTLICHE GRUNDLAGEN
- WIRTSCHAFTLICHE ANREIZE
- ABRECHNUNG
- LEADER UNTERSTÜTZUNG
Welche rechtlichen Grundlagen gelten? – Statuten & Verträge
Eine EEG ist als Verein, GmbH oder Genossenschaft zu gründen.
Für die Auswahl der Rechtsform bietet die Koordinierungsstelle einen Leitfaden an.
Wenn keine eigenen Investitionsvorhaben geplant sind, ist in der Regel ein Verein die geeignete Rechtsform:
Musterstatuten der Koordinierungsstelle Leitfaden zu den Musterstatuten
Beispielhafte Statuten bestehender EEGs, welche von der Vereinsbehörde bereits genehmigt wurden, finden Sie hier:
HORST Süd | EEG Linzerberg-Holzwiesen
Die gegründete EEG hat mit dem Netzbetreiber einen Betreibervertrag abzuschließen, welcher üblicherweise von diesem vorgegeben ist.
Mit den Teilnehmer:innen der EEG ist ein Teilnahmevertrag erforderlich. Auch hier bietet die Koordinierungsstelle Vorlagen an:
• Vereinbarung Überschusseinspeiser EEG
• Leitfaden Vereinbarung Überschusseinspeiser EEG
• Bezugs- und Leistungsvereinbarung EEG
• Leitfaden Bezugs- und Leistungsvereinbarung EEG
In der Praxis wurden von den EEGs kürzere Teilnahmeerklärungen erarbeitet.
Aktuelle Beispiele in der Region:
Stern-EEG
EEG Linzerberg-Holzwiesen
Wie kaufe und verkaufe ich Energie? – Grundlagen der Tarifgestaltung
Für alle EEGs ist das Tarifschema frei wählbar. Der wirtschaftliche Anreiz besteht aktuell in den gesetzlich verringerten Netzkosten sowie dem Entfall von Energiesteuern. Im Detail präsentiert sich das folgendermaßen:
GEA: Entfall sämtlicher Netzkosten und Steuern.
Lokale EEG:
– Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe.
– Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 %.
Regionale EEG:
– Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe
– Nutzungsentgelt reduziert sich auf Netzebene 6/7 um 28 %, (auf Netzebene 4/5 um 64 %).
– Als Grundsatz kann die Aufteilung der reduzierten Netzentgelte auf Erzeuger und Verbraucher genannt werden.
– Aufschläge für Abrechnung oder andere Vereinszwecke (z.B. Errichtung von Eigenanlagen) sind mitzudenken.
– Für kleine EEGs (<35.000 € Jahresumsatz) kann die Umsatzsteuerbefreiung genutzt werden (siehe Steuerleitfaden)
– Verbindliche Auskunft erteilt ihr Steuerberater!
– Für lokale EEGs geben wir Ihnen folgende Überlegungen für ein Tarifschema mit:
Strombezug
– Als Vergleichsbasis dienen österreichische Ökostromprodukte (Neuverträge) mit Preisgarantie, als Vergleichspreis der Nettopreis je kWh. Hier reicht die Preisspanne aktuell von 15,5 Cent bis >40 Cent/kWh.
– Bestandsverträge können günstiger sein, ebenso sog. „Flex-Verträge“, wobei es hier stündliche oder monatliche Tarifanpassungen – abhängig vom Börsenpreis – gibt.
Stromeinspeisung
Für die Einspeisevergütung für PV-Strom gibt es 2 Optionen:
a) Verkauf an den Stromversorger, üblicherweise mit Abschlägen zum Strombezugspreis oder auch mit degressiver Mengenstaffel. Ist manchmal Verhandlungssache!
b) Verkauf über die OeMAG mit vierteljährlich festgelegten Preisen. Das Preisniveau orientiert sich an der Markterwartung für die nächsten 4 Quartale. Aktuell gute Rendite.
In der Praxis wurden bei den bestehenden EEGs Tarife festgelegt, welche sich am OeMAG-Preis mit kleinen Aufschlägen orientieren. So haben Einspeiser üblicherweise einen Mehrertrag. Der Preis kann für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr festgelegt werden, ggf. ist eine unterjährige Anpassung sinnvoll (Ziel: stabil und kostengünstig)
Beispiel
Marktpreis OeMAG Q4/2023: 12,464 Cent/kWh à EEG-Preis 13 Cent/kWh
Weitere Impulse zur Tarifgestaltung finden Sie auf
https://energiegemeinschaften.gv.at/tarifgestaltung/
Berechnung der Einsparung oder der Netzkosten können mit Berechnungsprogrammen der in der aktuellen Version ermittelt werden: https://energiegemeinschaften.gv.at/tools/
Wie funktioniert die Abrechnung? – Empfehlungen für eine geeignete Software
Die Energie-Verbrauchsdaten werden durch das EDA-Portal oder eine andere Kommunikationsschnittstelle der EDA bereit gestellt.
Eine Open-Source Abrechnungssoftware Namens EEG-Faktura wird vom VFEEG (Verein zur Förderung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften)
- entwickelt und kostenlos angeboten (Achtung: entsprechende EDV-Kompetenz erforderlich) oder
- Internet-Basierend als Software-as-a-Service angeboten (geringe Serverkosten fallen an)
Ein einfaches Werkzeug für kleine EEG, um einen Überblick zu erhalten, kann das Abrechnungstool der Energie Tirol dienen (eingeschränkt empfohlen).
Verschiedene Energiedienstleister bieten die Abrechnung als kostenpflichtige Dienstleistung an:
Überblick über verschiedene Anbieter
Wie unterstützt mich meine LEADER-Region?
Öffentlichkeitsarbeit
Wir bieten Gemeinden und Initiativen Informationsabende zum Thema EEG in Ihrer Region an.
Gründungsbegleitung Paket
Für zwei EEGs bieten wir kostenfreie professionelle Gründungsbegleitung an. Weitere potenzielle EEGs können dieses Package zu attraktiven Konditionen auch nach der geplanten Projektlaufzeit in Anspruch nehmen.
Recherche Versorgungsbereich
Wie schaut der Versorgungsbereich Ihrer neuen EEG aus? Das LEADER-Büro versorgt Sie mit den aktuellen Informationen von den Netzbetreibern!
Bitte richten Sie alle Anfragen an birngruber@sterngartl-gusental.at – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
- AKTIVE EEGS IN DER REGION
- AM LAUFENDEN BLEIBEN
- ÖFFENTLICHE INFO & BERATUNG
- GLOSSAR
Welche EEGs gibt es bereits? – Kontakte in meiner Region
Regionale EEGsHORST Nord Verein an EGR00060 Stern EEG Genossenschaft am UW Rohrbach HORST Süd Verein an EGR00055 | Lokale EEGsEnergiegrätzel Burgfeld-Stifterstraße Verein an EGL02266 Energiegrätzel Linzerberg-Holzwiesen Verein an EGL02266 |
Regionale Vernetzung – Wie bleibe ich am laufenden?
Um bestehende EEGs, wichtige Akteure sowie interessierte Personen/Organisationen ins Gespräch und in den Austausch zu bringen, gründen wir eine ARGE EEG Sterngartl-Gusental.
Ziel ist, für diese Zielgruppen
– laufenden Erfahrungsaustausch zu ermöglichen,
– Unterstützungsbedarf zu identifizieren und
– Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.
Der Auftakt zur regionalen Vernetzung erfolgt am 27.11.2023.
Öffentliche Information und Beratung

Es gibt eine österreichische Informationsplattform zum Thema Energiegemeinschaften. Hier finden Sie ein breit gefächertes Informationsangebot zur gemeinschaftlichen Nutzung dezentraler Energieerzeugungsanlagen!
Der Oberösterreichische Energiesparverband bietet für unser Bundesland Beratung zu Energiegemeinschaften an.
Glossar
Zählpunkt (ZP):
Eine eindeutige Kennnummer für Stromverbraucher und Stromproduzenten. Ein Zählpunkt ist mit dem Zähler verknüpft. Ein Überschuss-Einspeiser hat sowohl einen Bezugszählpunkt als auch einen Einspeisezählpunkt.
Das Format der 33-stelligen Nummer ist:
Smartmeter:
Ein digitaler Stromzähler, welcher vom Netzbetreiber installiert wird. Er kann sowohl Strombezug als auch Stromeinspeisung messen und sendet die Verbrauchswerte je ¼-Stunde an den Netzbetreiber.
ebUtilities:
ist die Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer technischer Dokumentationen zu Geschäftsprozessen und Datenformaten für die Marktkommunikation. ebUtilities vergibt mit der Registrierung die Kennnummer einer EEG, z.B. RC100xxx
EDA:
Energiewirtschaftlicher Datenaustausch (EDA) dient seit 2012 als einheitliche Plattform für Kommunikation der Branchendaten für alle Marktteilnehmer der Energiewirtschaft, zu der auch EEG gehören. Das EDA-Portal portal.eda-portal.at ist eine Webplattform zur Abwicklung von Prozessen für Energiedienstleister und Energiegemeinschaften. Es stellt einen niederschwelligen Zugang zum energiewirtschaftlichen Datenaustausch mit einer integrierten Prozessumgebung für bis zu 100 Teilnehmer zur Verfügung.

