EINE GEMEINSCHAFT SEIT 1991

LEADER

Was ist LEADER?

Als Teil der europäischen LEADER-Initiative fördern wir in mehreren Aktionsfeldern die nachhaltige Entwicklung unserer Region – und das seit 1991. Gefördert werden innovative Strategien zur Entwicklung ausgesuchter ländlicher Regionen.

LEADER steht als Abkürzung für das französische Liason entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale, das auf Deutsch die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ bedeutet.

Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Die Lokale Entwicklungsstrategie wurde gemeinsam mit den Akteuren aus der Region erarbeitet und bildet die Grundlage für die LEADER-Periode 2023-27.

Weitere Infos finden Sie unter leader.at

 

Unsere Aktionsfelder

In der Lokale Entwicklungsstrategie (LES) unserer LEADER-Region sind vier Aktionsfelder definiert. Die Lokale Entwicklungsstrategie und die daraus abgeleiteten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Natur- und Lebensraum zu erhalten. Durch innovative Lösungen und gemeinsames Fortdenken sollen neue Perspektiven für die Region entwickelt werden, um die Lebensqualität der Menschen im Sterngartl Gusental zu steigern.

AKTIONSFELD 1

Steigerung der Wertschöpfung

  • Nachhaltige Entwicklung und Vermarktung von Bio- und Qualität-Produkten
  • Nachhaltige Entwicklung einer authentischen Tourismusregion mit vernetzten Angeboten und Dienstleistungen
  • Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Sterngartl Gusental
AKTIONSFELD 2

Natürliche Ressourcen & kulturelles Erbe

  • Nachhaltige Entwicklung von Natur- und Kulturlandschafts­ressourcen
  • Entwicklung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie in der Region
  • Stärkung der zeitgenössischen und traditionellen Kunst- und Kulturformen
AKTIONSFELD 3

Stärkung für das
Gemeinwohl wichtige Strukturen & Funktionen

  • Vernetzte Lebensqualität für Menschen im dritten Lebensabschnitt
  • Mehr Chancengleichheit für Frauen
  • Vernetzte Lebensqualität für Jugendliche
AKTIONSFELD 4

Klimaschutz &
Anpassung an den Klimawandel

  • Stärkung der alternativen Formen der Mobilität 
  • Energieeffizienz forcieren & den Energieraum planen 

Von der Idee bis zur Förderung

Der Förderablauf

Du hast eine spannende Idee für ein LEADER-Projekt? Dann bist du bei uns genau richtig!

Du hast eine Projektidee?

Dann nimm Kontakt mit uns auf,
wir beraten dich gerne und geben dir weitere Infos!

Dabei werden u.a. folgende Fragen geklärt:

  • Entspricht das Projekt der LES?
  • Welche Unterlagen sind für die Einreichung nötig?
  • Welche Voraussetzungen gibt es für den Förderwerber?
  • Ist der Finanzplan realisierbar?
  • Entspricht das Projekt den LEADER-Kriterien?

Erstellung eines Projektkonzepts

Anschließend verfasst der Projektträger auf Basis der Vorlage eine Kurzbeschreibung der wesentlichen Eckdaten und Ziele der Projektidee.

Einreichung

Im nächsten Schritt erfolgt die Einreichung des Projekts über die Digitale Förderplattform (DFP) der eAMA. Voraussetzung für das Hochladen des Antrags ist eine ID Austria.



Präsentation vor dem PAG

Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt eine kurze Präsentation der Projektidee vor dem Projektauswahlgremium (PAG).
Anschließend beraten die Mitglieder des PAG und bewerten das Projekt anhand festgelegter Auswahlkriterien. Im Anschluss wird der Förderwerber bzw. die Förderwerberin darüber informiert, ob das Projekt positiv bewertet oder abgelehnt wurde.

Prüfung durch die Förderstelle

Nach Vervollständigung der Unterlagen wird das Projekt an
die zuständige Förderstelle (Land OÖ) geleitet.
Diese prüft die formalen Kriterien und kontrolliert die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird  das Genehmigungsschreiben übermittelt.

Umsetzung des Projekts

Nach der Bewilligung kann mit der Umsetzung des Projekts
begonnen werden. Dabei ist auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften von LEADER zu achten. Falls während der Umsetzung Änderungen auftreten, sind diese umgehend der Förderstelle und dem LEADER-Büro bekannt zu geben.

Abrechnung & Auszahlung

Nach der vollständigen Umsetzung wird das Projekt abgerechnet.
Daher müssen die Projektkosten zur Gänze selbst vorfinanziert werden. Nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

1. Handbuch

Das Handbuch bietet eine umfassende Anleitung zur Umsetzung eines LEADER-Projekts und behandelt alle wesentlichen Schritte von den allgemeinen Voraussetzungen über die Kostenplanung und Projektumsetzung bis hin zur Abrechnung, Dokumentation und Berichterstattung.

-> Jetzt herunterladen

Das Dokument gibt einen strukturierten Überblick über den gesamten Förderantrag, von den Informationen zum Förderablauf über Projektdaten, Qualitätskriterien und Wirkungen bis hin zu Kosten, rechtlichen Grundlagen und den erforderlichen Einreichunterlagen.

-> Jetzt herunterladen

Die folgenden Unterlagen bieten einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationsblätter, Formulare und Hilfestellungen zur Projektabrechnung sowie zur Nutzung der Digitalen Förderplattform:

->  Informationsblätter

->  Erklärvideos zur Digitalen Förderplattform
->  Erklärvideos zum Zahlungsantrag
->  Erklärvideos zu eAMA

Die beiden Dokumente fassen den Projektverlauf, die erzielten Ergebnisse sowie alle abrechnungsrelevanten Nachweise zusammen und dienen als Grundlage für die finale Abrechnung:

->  Endbericht
->  Checkliste Zahlungsantrag

Die Projektabrechnung

Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Die Abrechnung ist mittels des aufgelegten Formblattes „Antrag auf Zahlung“ vorzulegen.

1. Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen
Informationen über dazu beachtende Vorgaben bei der Abrechnung (z.B. Stichtage oder förderfähige Kosten) finden Projektträger im Projektgenehmigungsschreiben der LVL.

Ein Zahlungsantrag umfasst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zahlungsantragsformular inkl. folgender Beilagen:

  • erforderliche vollständig ausgefüllte und unterschriebene Belegaufstellungen
  • Originalrechnungen
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
  • sonstige Beilagen gemäß Genehmigungsschreiben

Förderfähig sind jene angefallenen Kosten, welche dem Projekt eindeutig zuzuordnen und im genehmigten Projektzeitraum angefallen sind. Der Anrechnungsstichtag ist im Genehmigungsschreiben der LVL nachzulesen.

Die vollständigen Unterlagen werden dem LEADER Büro vorgelegt, von diesem auf Wunsch geprüft und an die zustündige Landesstelle (LVL) weitergeleitet. Von der LVL erhält der Projektträger die Information über den genehmigten Antrag. Die Originalrechnungen und Kontoauszüge werden von der LVL mit einem Fördervermerk versehen und dem Projektträger retourniert.

  1.  Kosten welche vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind
  2.  Nicht beantragte bzw. nicht bewilligte Kosten
  3.  Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B.: Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe
  4.  Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes, welche für die Verwaltungstätigkeiten der Behörden eingehoben werden (z. B.: Notariatsgebühren, Anschlussgebühren für Wasser oder elektrische Energie, Entsorgungskosten, etc.)
  5.  Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten
  6.  Finanzierungs- und Versicherungskosten
  7.  Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, ausgenommen Vertragserrichtungskosten; im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens sind diese Kosten anrechenbar
  8.  Leasingraten
  9.  Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, etc.)
  10.  Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Kosten wird durch den Charakter des Vorhabens bzw. der Aktivität begründet
  11.  Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter € 50,- netto resultieren
  12.  Nicht eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten, sowie Kosten für Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug
  13.  Kosten, die bereits durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind
  14.  Kosten, die der Förderungswerber nicht eindeutig zu tragen hat, z. B.: indem er Leistungen für die Durchführung des Vorhabens angekauft hat und diese wieder weiterverkauft
(1) Vorstellung der Projektidee

Um die Förderfähigkeit eines Projektes zu verbessern ist vor der Projekteinreichung eine Beratung durch das LEADER-Management ratsam.
Bei diesem Gespräch werden folgende Punkte geklärt:

  • Entspricht das Projekt der Lokalen Entwicklungsstrategie?
  • Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Unterlagen sind für die Einreichung nötig?
  • Welche Voraussetzung gibt für den Förderwerber?
  • Ist der Finanzplan realisierbar?
  • Entspricht das Projekt den LEADER-Kriterien?

Wenn ein vollständiges Konzept mit den notwendigen Unterlagen vorliegt, prüft das LAG Management die Erfüllung der formalen Kriterien. Danach legt das LAG Management das Projekt dem Projektauswahlgremiums vor.

Die vollständige Projektbeschreibung (ev. andere Dokumente nach Absprache mit dem LEADER-Management) kommt nun in das Projektauswahlgremium zur Beratung und Bewertung nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Projekte werden durch den/die ProjektwerberIn selbst (max. 5 Minuten) kurz präsentiert. Danach beraten sich die Mitglieder des PAGs und bewerten das Projekt.

Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann das Projekt gemeinsam mit der fachlichen Stellungnahme bei der LVL eingereicht werden. Die Förderbewilligende Stelle klärt die förderrechtlichen Kriterien (z.B. Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) ab.

Nach Projektende erfolgt die Übermittlung des Projektberichts bzw. Projekt-Controlling-Berichts durch den Projektträger an LAG-Management.